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Koop-LogoErgänzende Informationen der Kooperationsgemeinschaft Mammographie

Fragen und Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen rund um das Mammographie-Screening.
Und unsere Antworten. Nutzen Sie auch unsere Kontaktkanäle, falls sie spezielle Fragen haben. Wir informieren Sie gern.

Fragen zu Einladung und Terminvergabe

Sollten Sie den vorgeschlagenen Termin für Ihre Mammographie-Screening-Untersuchung nicht wahrnehmen können, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Stelle, die Ihnen den Terminvorschlag gesendet hat. Die Terminvereinbarungen und -verschiebungen können nur die Zentralen Stellen vornehmen.

Die Kontaktdaten der Zentralen Stelle finden Sie im Einladungsschreiben zum Mammographie-Screening oder über die Postleitzahlensuche auf www.mammo-programm.de/termin.

Der Umgang mit persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse unterliegt dem deutschen Datenschutzgesetz. Die Zentralen Stellen erhalten die Daten für Ihre Einladung zur Untersuchung im Mammographie-Screening-Programm von den amtlichen Melderegistern unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Die Daten werden ausschließlich für die persönliche Einladung zum Mammographie-Screening-Programm verwendet. Nach der Einladung zum Screening werden Ihre persönlichen Daten in der Zentralen Stelle bis zur nächsten Einladung in zwei Jahren pseudonymisiert.

Medizinische Daten aus Ihrer Untersuchung liegen ausschließlich in den Screening-Einheiten vor. Alle Daten werden in den Screening-Einheiten genauso vertraulich behandelt wie in jeder anderen Arztpraxis. Die Ärztinnen, Ärzte und das gesamte Personal unterliegen der Schweigepflicht.

Die Ergebnisse der Screening-Untersuchungen werden regelmäßig zentral ausgewertet. Das ist wichtig, um die Qualität des Programms zur Brustkrebs-Früherkennung überwachen zu können. Für diese Auswertungen werden persönliche Daten wie Name oder Adresse nicht benötigt und nicht weitergegeben. Diese Daten und die Auswertungen können also nicht auf eine einzelne Frau hinweisen.

Sie haben alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Mammographie-Screening-Untersuchung und werden dazu eingeladen. Ob Sie sich untersuchen lassen möchten oder nicht, ist allein Ihre Entscheidung. Dies hat keine Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung. Sollten Sie an Brustkrebs erkranken, übernimmt Ihre Krankenkasse selbstverständlich die Kosten für die Diagnostik und Behandlung.

Wenn Sie noch keine Einladung zum Mammographie-Screening erhalten haben, können Sie sich an die für Sie zuständige Zentrale Stelle wenden. Über die Postleitzahlensuche auf www.mammo-programm.de/termin finden Sie die Kontaktdaten Ihrer Zentralen Stelle oder können sie unter Telefon 030 3199851-0 erfragen.

Für die Einladungen zum Mammographie-Screening-Programm und die Terminvergabe sind allein die Zentralen Stellen zuständig, weil nur sie die dafür notwendigen Daten (z. B. die Adresse) von den Einwohnermeldeämtern erhalten.

Auf diese Weise ist der Datenschutz gewährleistet. Außerdem kann die Zentrale Stelle in den allermeisten Fällen zuverlässig dafür sorgen, dass Sie im richtigen zeitlichen Abstand eine Einladung zum Screening erhalten, beispielsweise auch wenn Sie umgezogen sind.

Ja, Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren erhalten nach zwei Jahren automatisch wieder eine Einladung zur Brustkrebs-Früherkennung – auch wenn Sie jetzt nicht teilnehmen

Sollten Sie nicht bis zur nächsten Einladung warten wollen, können Sie sich direkt an die Zentrale Stelle wenden, um einen früheren Untersuchungstermin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten der Zentralen Stelle finden Sie im Einladungsschreiben zum Mammographie-Screening oder über die Postleitzahlensuche auf www.mammo-programm.de/termin.

Den größten Nutzen von der Brustkrebs-Füherkennung haben Frauen bei einer regelmäßigen, zweijährlichen Mammographie in einem organisierten Programm.

Nein. Wenn Sie einen Sperrvermerk vorgenommen haben, erhalten Sie keine Einladung zum Mammographie-Screening. Denn in diesem Fall erhält die Zentrale Stelle nicht wie üblich Ihre Adressdaten vom Landeseinwohnermeldeamt. Die Zentrale Stelle kann diese Daten auch nicht anfordern (Datenschutzbestimmungen).

Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Zentrale Stelle zu kontaktieren und einen Termin für eine Mammographie-Untersuchung im Rahmen des Screening-Programms zu vereinbaren. Über die Postleitzahlensuche auf www.mammo-programm.de/termin finden Sie die Kontaktdaten Ihrer Zentralen Stelle oder können sie unter Telefon 030 3199851-0 erfragen.

Fragen zur Untersuchung

Die Mammographie-Untersuchung wird von der Radiologischen Fachkraft an digitalen, streng kontrollierten Geräten durchgeführt. Sie macht von jeder Brust zwei Röntgenbilder in unterschiedlichen Positionen.

Um das Brustgewebe gut darstellen zu können, wird die Brust kurz zwischen zwei Platten des Mammographie-Gerätes zusammengedrückt. Dieses Zusammendrücken kann unangenehm, manchmal auch schmerzhaft sein.

Der Druck ist notwendig, um mit möglichst geringer Strahlendosis aussagekräftige Mammographie-Aufnahmen erstellen zu können.

Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihre Versichertenkarte mit. Denken Sie bitte auch an die von Ihnen unterzeichnete Verzichtsklärung zum Aufklärungsgespräch, wenn Sie das Aufklärungsgespräch nicht in Anspruch nehmen wollen. Wenn der Einladung nicht bereits beigefügt, füllen Sie vor Ort bitte einen Fragebogen zu Vorerkrankungen und den Anamnesebogen aus. Alle Angaben unterliegen natürlich der ärztlichen Schweigepflicht.

Bei der Mammographie macht die Röntgenassistentin von jeder Brust zwei Mammographie-Bilder. Dafür wird die Brust für kurze Zeit zwischen zwei Platten gedrückt. Einige Frauen empfinden den Druck als unangenehm oder schmerzhaft, andere hingegen nicht.

Die Strahlendosis wird im Mammographie-Screening möglichst gering gehalten und darf vorgegebene Werte nicht überschreiten. Die eingesetzten modernen, digitalen Geräte erfüllen hohe Qualitätsstandards und werden täglich kontrolliert. Das Zusammendrücken der Brust bei der Untersuchung ermöglicht eine besonders niedrige Strahlendosis.

Die so genannte effektive Dosis liegt für die beidseitige Mammographie in zwei Ebenen im Mammographie-Screening bei 0,2 bis 0,4 Millisievert. Sie liegt damit unter der natürlichen Strahlenbelastung (Erdstrahlung: 2,1 Millisievert/Jahr) und unter der Dosis der meisten anderen Röntgenuntersuchungen.

Quelle | Broschüre vom Bundesamt für Strahlenschutz „Röntgen: Nutzen und Risiko mit Röntgenpass“

Da die Zeit des Wartens auf das Ergebnis belastend sein kann, soll es relativ schnell vorliegen. Der Doppelbefund und die gegebenenfalls erforderliche Hinzuziehung einer dritten Fachärztin oder eines dritten Facharztes braucht aber ausreichend Zeit. Darum bekommen Sie das Untersuchungsergebnis der Brustkrebs-Früherkennung in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach Ihrem Mammographie-Termin in einem Brief zugesendet. Manchmal kann es aber zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen, die Sie nicht beunruhigen müssen.

Auf gutartige Veränderungen wird in der Mitteilung nicht hingewiesen. Das hat seine Richtigkeit, denn es geht im Mammographie-Screening-Programm um die frühzeitige Entdeckung von bösartigen Veränderungen. Die gutartigen Veränderungen werden im regelmäßigen, zweijährlichen Mammographie-Screening mit beobachtet.

Bei der Mammographie-Untersuchung sollen möglichst keine bösartigen Veränderungen des Brustgewebes übersehen werden. Deshalb wird jedem ausreichenden Verdacht nachgegangen. Eine Einladung zu einer weiteren Untersuchung bedeutet jedoch noch nicht zwangsläufig die Diagnose Brustkrebs.Bei der großen Mehrheit der zu einer weiteren Untersuchung eingeladenen Frauen bestätigt sich der Verdacht auf Brustkrebs nicht.

Von 1.000 im Mammographie-Screening untersuchten Frauen werden 30 Frauen zu einer ergänzenden Untersuchung eingeladen. Bei 24 Frauen stellt sich die Auffälligkeit als gutartig heraus („falsch-positiver Befund“). Bei sechs Frauen bestätigt sich der Verdacht auf Brustkrebs.

Bei einigen Frauen zeigt die Mammographie auffällige Veränderungen. Beurteilen die Ärztinnen und Ärzte in der Doppelbefundung diese nicht eindeutig als gutartig, wird die Frau zu einer ergänzenden Untersuchung eingeladen. Dabei wird die Brust von einer Ärztin oder einem Arzt oder mit Ultraschall untersucht oder geröntgt. Oft lässt sich auf diese Weise bereits der Verdacht auf Brustkrebs ausschließen.

Bei zwölf von 1.000 untersuchten Frauen im Mammographie-Screening wird jedoch eine weitere Abklärung durch eine Gewebeentnahme (Biopsie) erforderlich. Bei sechs Frauen wird dann die Diagnose Brustkrebs durch die Gewebeuntersuchung bestätigt.

  • Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs richtet sich bundesweit an über zehn Millionen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Es wird von den gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) getragen.
  • Das Mammographie-Programm ist ein zusätzliches Angebot zu der jährlichen Krebsvorsorgeuntersuchung bei Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt.
  • Die Teilnahme am Mammographie-Screening ist freiwillig und für gesetzlich krankenversicherte Frauen kostenfrei. Auch privat krankenversicherte Frauen haben Anspruch. Inwieweit Ihre private Krankenversicherung die Kosten der Untersuchung im Mammographie-Screening übernimmt, sollten Sie vor der Untersuchung mit Ihrer Versicherung klären.

Um Brustkrebs zu erkennen, setzen Ärztinnen und Ärzte verschiedene Untersuchungsmethoden ein – dabei muss neben dem Alter der Frau auch berücksichtigt werden, ob es sich um eine reine Früherkennungsuntersuchung einer gesunden Frau handelt oder ob sich eine Frau mit Beschwerden an einen Arzt wendet.

Qualitätsgesicherte Mammographie-Screenings im Abstand von zwei Jahren sind bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren zur Früherkennung des Mammakarzinoms geeignet. Die Mammographie ist dabei zurzeit die einzige allgemein als wirksam anerkannte Methode für die Erkennung von Brustkrebsvorstufen oder frühen Tumorstadien.

  • Mammographie: Bei der Mammographie wird die weibliche Brust geröntgt. Röntgenstrahlen sind elektromagnetische Wellen, die beim Durchdringen des Gewebes unterschiedlich abgeschwächt werden. Dadurch ist in einer Mammographie das Fettgewebe dunkel. Tumoren hingegen sind weiß und lassen sich daher gut erkennen. Die Mammographie wird nicht nur im Screening bei symptomfreien Frauen eingesetzt, sondern auch in der Abklärung verdächtiger Befunde.
  • Ultraschall: Bei der Ultraschalluntersuchung werden mit einem Schallkopf Schallwellen ins Gewebe gesendet. Je nach Gewebetyp wird eine bestimmte Menge des Schalls vom Gewebe reflektiert. Die verschiedenen Grauwerte erzeugen ein Bild, auf dem die unterschiedlichen Strukturen der Brust zu erkennen sind. Fettgewebe ist relativ dunkel, während normales Drüsen- und Bindegewebe fast weiß ist. Der Ultraschall kommt folglich ohne Röntgenstrahlen aus, hat jedoch Grenzen. Die typischen Verkalkungen bei Krebsvorstufen und sehr kleine Tumoren sind mit dieser Untersuchungsmethode kaum zu erkennen. Deshalb ist der Ultraschall als alleinige Maßnahme zur Brustkrebs-Früherkennung nicht geeignet – er wird jedoch in der Abklärung ergänzend zur Mammographie eingesetzt.
  • Magnetresonanztomographie: Bei der Magnetresonanztomographie (MRT) wird der Körper einem künstlich erzeugten Magnetfeld ausgesetzt. Der unterschiedliche Gehalt an Wasserstoffatomen der einzelnen Gewebearten bildet den Kontrast, durch den die Organstruktur sichtbar wird. Die MRT ist eine sehr empfindliche Methode, mit der kleine Tumoren gefunden werden. Das Problem ist nur, dass oft falscher Alarm ausgelöst wird, da auch gutartige Veränderungen Kontrastmittel aufnehmen können und somit in den Bildern aufleuchten. Eine weitere Einschränkung ist, dass Vorstufen von Brustkrebs mithilfe der MRT ebenfalls nicht zuverlässig gefunden werden können.
  • Selbstabtasten: Durch Selbstabtasten gefundene „Knoten“ sind häufig gutartig. Ist der ertastete Tumor hingegen bösartig, hat er oft schon „gestreut“. Studien haben gezeigt, dass das Selbstabtasten keine Brustkrebstodesfälle verhindert und unnötig außerdem zu mehr vermeintlich auffälligen Befunden führt. Das Selbstabtasten ist daher nicht als Früherkennungsmaßnahme einzustufen.

Das Mammographie-Screening-Programm ist das erste Krebsfrüherkennungsprogramm nach einheitlichen europäischen Qualitätsstandards.

Die Vorteile des Mammographie-Screening-Programms im Überblick:

  • Zertifizierte Screening-Einheiten: Die Untersuchungen finden in sogenannten Screening-Einheiten statt. Das sind Zentren, die auf die Mammographie spezialisiert sind und eine spezielle Zulassung dafür haben.Diese müssen die Zentren regelmäßig alle 30 Monate erneuern.
  • Hohe Qualität der Untersuchung: Die Mammographie wird von speziell geschulten Medizinisch-technischen radiologischen Fachkräften an streng kontrollierten, digitalen Geräten durchgeführt.
  • Doppelbefundung der Mammographie-Bilder: Jede Mammographie wird von mindestens zwei Ärztinnen oder Ärzten unabhängig voneinander begutachtet. Als Nachweis ihrer Qualifikation müssen diese mindestens 5.000 Mammographien pro Jahr beurteilen und regelmäßig nachweisen, dass sie Mammographien auch richtig beurteilen.
  • Abklärung beim Verdachtsfall: Im Verdachtsfall werden weitere nötige Untersuchungen innerhalb des Früherkennungs-Programms durchgeführt. Die Ergebnisse werden mit den beteiligten Ärztinnen und Ärzten gemeinsam besprochen.
  • Transparente Programm-Ergebnisse: Das Programm wird streng kontrolliert. Die Ergebnisse aus dem Screening werden regelmäßig von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie in „Jahresberichten“ veröffentlicht.

Fragen zum Aufklärungsgespräch und zur Verzichtserklärung

Nein. Wenn Sie auf das Aufklärungsgespräch im Vorfeld des Mammographie-Screenings verzichten, entstehen Ihnen keine Nachteile für Ihre Versicherung oder Versorgung.

Möchten Sie das Aufklärungsgespräch nicht in Anspruch nehmen, bringen Sie bitte die Erklärung zum Verzicht auf das Aufklärungsgespräch zur Untersuchung mit. Diese haben Sie mit der Einladung zum Mammographie-Screening erhalten. Auch in der Screening-Einheit haben Sie die Möglichkeit, die Erklärung zu unterschreiben. Ihre Unterschrift ist notwendig, da die ÄrztInnen verpflichtet sind, Ihnen die Aufklärung anzubieten und zu dokumentieren, ob Sie das Aufklärungsgespräch wahrgenommen oder darauf verzichtet haben.

Das Aufklärungsgespräch soll so rechtzeitig erfolgen, dass Sie sich wohlüberlegt für oder gegen Ihre Teilnahme an der Untersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung entscheiden können. Daher findet das Aufklärungsgespräch in der Regel nicht direkt vor Ihrer Untersuchung statt. Da die Erstellung der Röntgenaufnahmen von qualifizierten radiologischen Fachkräften durchgeführt wird, ist in der Regel auch kein Arzt oder  Ärztin anwesend.

Das Aufklärungsgespräch im Vorfeld der Untersuchung ermöglicht Ihnen, sich zusätzlich zu den Informationen der Broschüre, die der Einladung beiliegt, zu informieren. In dem Gespräch klärt Sie ein Screening-Arzt oder eine Screening-Ärztin über die Untersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms und die möglichen Vor- und Nachteile auf. Sie haben in dem Gespräch die Möglichkeit, Ihre Fragen zum Mammographie-Screening mit dem Screening-Arzt oder der Screening-Ärztin zu besprechen.

Dieses Gespräch ersetzt nicht Ihre persönliche Beratung durch Ihren behandelnden Frauenarzt oder Ihre behandelnde Frauenärztin zur Krebs-Früherkennung, in dem auch mit Ihnen über persönliche Risikofaktoren für eine Brustkrebserkrankung gesprochen werden kann.

Die Aufklärung zu einer Untersuchung dürfen grundsätzlich nur die ÄrztInnen durchführen, die mit dem Untersuchungs-Verfahren vertraut sind. Daher erhalten Sie beispielsweise eine Aufklärung zu einer Narkose auch nur durch die dafür ausgebildeten NarkoseärztInnen. Die Aufklärung zu den Vor- und Nachteilen des Mammographie-Screening-Programms kann deshalb nur von den fachkundigen Ärztinnen und Ärzten im Screening durchgeführt werden.

Den Termin für das Aufklärungsgespräch vor der Mammographie können Sie über Ihre Zentrale Stelle vereinbaren. Den Kontakt finden Sie im Einladungsschreiben zum Mammographie-Screening. Im Internet finden Sie die Kontaktdaten der Zentralen Stelle über die Postleitzahlensuche auf www.mammo-programm.de/termin oder Sie können diese unter Telefon 030 /31 99 851-0 erfragen.

Die Verzichtserklärung gilt nur für die unmittelbar bevorstehende Mammographie-Untersuchung.

Sie haben vor jeder Screening-Untersuchung den Anspruch auf eine persönliche Aufklärung. Daher muss die Erklärung von Ihnen für jeden zweijährlichen Untersuchungstermin im Mammographie-Screening neu unterzeichnet werden, sofern Sie auf das Aufklärungsgespräch verzichten wollen.

Sie haben vor jeder medizinischen Maßnahme (Behandlung) den Anspruch auf ein mündliches Aufklärungsgespräch durch den behandelnden Arzt oder Ärztin.

Wenn Sie möchten, können Sie aber auch auf das Aufklärungsgespräch vor der Untersuchung verzichten.

In diesem Fall sind die Ärzte und Ärztinnen verpflichtet, Ihren Verzicht zu dokumentieren. Daher müssen Sie die Erklärung zum Verzicht auf das Aufklärungsgespräch unterzeichnen. Bitte bringen Sie die beigefügte Erklärung zu Ihrem Untersuchungstermin mit.